Für Crowdfunding sind keine Grenzen für das Einsammeln über eine Plattform definiert. Jeder Geldsuchende (natürliche oder juristische Person) wird nach dem Geldwäschegesetz (GwG) geprüft. Ab einer Unterstützungssumme von 15.000 € durch einen Unterstützer ist eine Prüfung des Unterstützers nach Geldwäschegesetz notwendig.
Beim Crowdinvesting beträgt das maximale prospektfreie Emissionsvolumen 2,5 Millionen Euro, welches für ein Unternehmen über eine Crowdinvesting-Plattform gesammelt werden kann.
Der maximale Investitionsbetrag pro Anleger, der keine Kapitalgesellschaft ist, liegt bei 10.000 €. Bereits ab einer Investition von 1.000 € muss jeder Anleger über eine Selbstauskunft bestätigen, dass er über ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 € verfügt und max. zwei Netto-Monatsgehälter investiert. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG gibt es eine keine Investment-Obergrenzen.