Das Oberlandesgericht Graz und die Finanzmarktaufsicht (FMA) haben nun in Österreich klare Regelungen für die Prospektgrenzen geschaffen. Das OGH-Urteil legt damit fest:
- Crowdinvestings ab 5 Mio. € benötigen ein Prospekt
- Zwischen 1,5 – 5 Mio. € wird ein „Prospekt light“ benötigt
- Bis 1,5 Mio. € genügen Informationsdokumente, die im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) festgeschrieben sind
Das Alternativfinanzierungsgesetz in Österreich ist vergleichbar mit dem Kleinanlergeschutzgesetz (KASG) in Deutschland.
Mehr erfahren: http://www.fondsprofessionell.at/news/maerkte/headline/ogh-und-fma-crowdinvestments-sind-prospektpflichtig-133315