Keine Nachregulierung von Crowdinvesting für Immobilien

Tino KreßnerGesetze und Regulierung

Die angekündigte Prospektpflicht für Immobilien-Projekte bis 2,5 Mio. € wird nicht eingeführt. Der Gesetzgeber hatte geplant die Kleinanleger stärker zu schützen, in dem alle Immobilien-Projekte ein von der BaFin genehmigtes Projekt erstellen müssen. Solch ein 100-150-seitiges Dokument sollte den Anleger über die Risiken des Investments aufklären sowie einen detaillierten Geschäftsplan und die Konditionen beinhalten. Im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes wurde für Crowdinvesting eine Ausnahmeregelung geschaffen, bei der kapitalsuchende Unternehmen bis zu 2,5 Mio. € über eine Plattform einsammeln können ohne ein solches Prospekt. Für größere Vorhaben oder Unternehmen mit einer Folge-Kampagne ist in der Regel weiterhin ein Prospekt notwendig. Die Erstellung kann bis zu 50.000 € kosten – darin enthalten sind u.a. die Prüfungsgebühren mit ca. 8.000 € für die BaFin. Die Kosten entstehen dabei unabhängig von dem Alles-Oder-Nichts-Prinzip, da das Prospekt bereits mit dem Start der Crowdinvesting-Kampagne vorgelegt werden muss.

In der Kategorie Immobilien wurden 2016 über 40 Mio. € auf Crowdinvesting Plattformen investiert, so der Crowdinvesting Marktreport. Das stellt ein Wachstum von 93% Prozent gegenüber 2015 dar. Mit der Regulierung wäre ein Großteil dieser Projekte nicht möglich gewesen. Deutschland hätte damit auch im europäischen Vergleich einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil erlebt. 2018 ist nun die zweite Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes geplant.

Grafik: FaberrInk