Mit der Verabschiedung des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes gelten ab nun rückwirkend zum 01.01.2017 in Deutschland erleichterte Anforderungen auch für Projekt-Starter von Crowdfunding Projekten, die eine Rechnung an ihre Unterstützer stellen wollen. Die Grenze für die Erstellung von vereinfachten Rechnungen über Kleinbeträge wurde von 150 € brutto auf 250 € angehoben. Dies ist vor allem für Crowdfunding Projekte interessant, da ein Großteil der angebotenen Gegenleistungen im Bereich bis 250 € liegen.
Benötige Angaben auf einer Rechnung bis 250 € brutto
- Dein vollständige(r) Name und vollständige Anschrift
- Rechnungsdatum (Tag an dem du die Rechnung ausstellst)
- Menge und Art der (gelieferten) Gegenleistungen
- Unterstützungssumme (Bruttobetrag), den anfallenden Steuersatz (Bsp. in Deutschland: 0%, 7%, 19%)
- Alternativ zum Steuersatz kann bei der Nutzung der Kleinunternehmerregelung auch der Hinweis auf die Steuerbefreiung erfolgen.
- Berechnungs-Beispiel: Nettobetrag = Unterstützungssumme / 1,19 (bei 19%)
Tipp: Du solltest die Rechnung nicht erst mit Lieferung deiner Gegenleistung versenden. Unternehmen, die dich/euch unterstützen, benötigen für ihre Buchhaltung die Rechnung so schnell wie möglich, nachdem sie das Geld auf das Treuhandkonto überwiesen haben bzw. es eingezogen wurde. Wir empfehlen die Rechnung mit Tag der Auszahlung der Crowdfunding Gelder auf dein hinterlegtes Konto auszustellen und zu versenden (digital als PDF, ohne Unterschrift genügt). Auf Anfrage des Unterstützers empfiehlt es sich die Rechnung auch schon vorab zu senden.
Zusätzliche Angaben ab 250,01€ brutto
- Vollständiger Name und Anschrift des Unterstützers
- Deine/eure Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Eine Rechnungsnummer
- Leistungszeitpunkt (wann verschickst du die Gegenleistung oder in welchem Zeitraum erbringst du die Gegenleistung)
- Nettobetrag (= Unterstützungssumme – Steuersatz-Betrag)
Die Erleichterung gilt nicht für Rechnungen, wenn
- Eine Gegenleistung zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten verschickt wird (Bsp: Deutschland nach Österreich; § 3c UStG und § 6a UStG)
- Der Unterstützer selbst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG)
Status in Österreich und Schweiz
- Österreich: Vereinfachung bis 400 € seit 2014
- Schweiz: Vereinfachte Rechnungsstellung bis 400 CHF
Grafik: BAnastasiia_New